Aargau: Sehen und gesehen werden
Leider stellt die Polizei fest, dass wieder vermehrt RadfahrerInnen bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind. Diese gefährden nicht nur andere VerkehrsteilnehmerInnen, sondern insbesondere sich selber!
Wieder sind in den Abend- und Morgenstunden häufig RadfahrerInnen ohne die erforderliche Beleuchtung an ihrem Zweirad unterwegs. Sie sind oft der irrigen Meinung, dass das Licht nur ihrer Sicht dienen würde und somit nicht unbedingt erforderlich sei. Im Vordergrund steht aber nicht das Sehen, sondern das Gesehen werden!
Wer in der Dämmerung oder bei Nacht ohne Licht unterwegs ist ist nicht nur eine Gefahr für andere VerkehrsteilnehmerInnen, sondern gefährdet zunächst einmal sich selber. Eine wichtige Voraussetzung für möglichst unfallfreies Fahren ist deshalb eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung. Das Gesetz sagt dazu folgendes:
"Das Fahrzeug ist zu beleuchten, sobald die übrigen Strassenbenützer es sonst nicht rechtzeitig erkennen können.
Fahrräder müssen mit einem nach vorne weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar sein."
Die Polizei appelliert an die RadfahrerInnen. Achten Sie darauf, dass sich das Zweirad in einwandfreiem und vorschriftsgemässem Zustand befindet und, sofern es die Witterung und Sicht erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden ist und auch funktioniert.
Die Polizei wird dem Fahren ohne Licht ein vermehrtes Augenmerk schenken und Fehlbare zur Rechenschaft ziehen. Es lohnt sich also, um eine einwandfreie Beleuchtung besorgt zu sein. Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts kostet immerhin eine Ordnungsbusse von 40 Franken und das Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts eine Ordnungsbusse von 60 Franken.
Darum: Wer bei Dämmerung oder nachts ohne Licht unterwegs ist gefährdet nicht nur sein Leben, sondern strapaziert auch noch sein Portemonnaie und beides muss nicht sein!