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Aargau: "Sehen und gesehen werden"

Das sind sich gerade jetzt wo die Tage kürzer werden viele Radfahrer/innen nicht bewusst und sind ohne Licht unterwegs. Wer bei Dämmerung oder nachts ohne Licht unterwegs ist gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer/innen, sondern insbesondere sich selber!


Die Polizei stellt leider fest, dass in den Abend- und Morgenstunden wieder häufig Radfahrer/innen ohne Licht unterwegs sind. Sie sind oft der irrigen Meinung, dass das Licht nur ihrer Sicht dienen würde und somit nicht unbedingt erforderlich sei. Im Vordergrund steht aber nicht das Sehen, sondern das Gesehen werden!
Wer in der Dämmerung oder in der Nacht ohne Licht unterwegs ist ist nicht nur eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer/innen, sondern gefährdet zunächst einmal sich selber. Eine wichtige Voraussetzung für ein möglichst unfallfreies Fahren ist deshalb eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung.
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
"Fahrräder müssen mit einem nach vorne weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar sein."
Zudem:
"An Fahrrädern müssen ein nach vorn und ein nach hinten gerichteter Rückstrahler mit einer Leuchtfläche von mindestens 10 cm2 fest angebracht sein."
Die Polizei appelliert deshalb an die Radfahrer/innen. Achten sie darauf, dass sich das Zweirad in einwandfreiem und vorschriftsgemässem Zustand befindet und, sofern es die Witterung und Sicht erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden ist und auch funktioniert.
Übrigens: Zum vorschriftsgemässen Zustand gehört auch eine gültige Vignette, denn ohne Vignette besteht in der Regel kein Versicherungsschutz und dies kann bei einem Unfall teuer zu stehen kommen. Die Ordnungsbusse bei fehlender Vignette beträgt Fr. 40. --.
Die Polizei wird dem Fahren ohne Licht vermehrt ein Augenmerk schenken und Fehlbare zur Rechenschaft ziehen. Es lohnt sich also um eine einwandfreie Beleuchtung besorgt zu sein. Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts kostet immerhin eine Ordnungsbusse von Fr. 40.-- und Fahren ohne Licht bei unbeleuchteter Strasse nachts eine Ordnungsbusse von Fr. 60.--.
Wer bei Dämmerung oder nachts ohne Licht unterwegs ist gefährdet nicht nur sein Leben, sondern strapaziert auch noch sein Portemonnaie und beides muss nicht sein!