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Aargau: Die Aktion (Tod)sicher über den Fussgängerstreifen ist abgeschlossen

Es hat sich gezeigt, dass eine Sensibilisierung zu mehr Rücksichtnahme und gegenseitigem Verständnis am Fussgängerstreifen notwendig ist. Die Aktion wurde von allen Beteiligten positiv aufgenommen und dies trotz Ermahnungen, Verwarnungen, Ordnungsbussen und Verzeigungen.


Vom 9. April bis 4. Mai 2001 richtete die Kantonspolizei unter Mithilfe der Gemeinde- und Stadtpolizeien ihre Aufmerksamkeit während vier Wochen auf das Verhalten der Fussgänger/innen und Fahrzeuglenker/innen am Fussgängerstreifen. Grund der Aktion war die Unfallhäufigkeit auf Fussgängerstreifen im letzten Jahr. Nebst der Überwachung durch Polizisten in Uniform wurden auch verdeckte Kontrollen mit dem „Video-Fahrzeug„ und Radarkontrollen im Bereich von Fussgängerstreifen durchgeführt.
Die Aktion ergab folgende Ergebnisse:
Überwachung durch Polizei in Uniform
Es mussten 23 Fahrzeuglenker/innen (Missachtung Vortrittsrecht gegenüber Fussgänger) und drei Fussgänger/innen (nicht benützen des Fussgängerstreifens mit Verkehrsbehinderung) zur Anzeige gebracht werden. Zudem wurden (ohne Anzeigenfolge) 699 Fahrzeuglenker/innen und 556 Fussgänger/innen in Sachen korrektes Verhalten an Fussgängerstreifen verwarnt oder belehrt.
Überwachung durch die Video-Gruppe
Total wurden in 58 Gemeinden Video-Ueberwachungen durchgeführt. Dabei mussten fünf Fahrzeuglenker/innen wegen Missachtung des Vortrittsrechtes am Fussgängerstreifen verzeigt werden. Verwarnt oder belehrt wurden 33 Fahrzeuglenker/innen und 12 Fussgänger/innen.
Geschwindigkeitskontrollen
Im Bereich von Fussgängerstreifen wurden in 20 Gemeinden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt; dabei passierten 7540 Fahrzeuge die Messstellen. Wegen Missachtung der Höchstgeschwindigkeit innerorts mussten 14 Lenker/innen an das jeweilige Bezirksamt verzeigt werden (16 km/h strafbar und mehr). 525 Fahrzeuglenker/innen mussten wegen des gleichen Deliktes (1 - 15 km/h strafbar) mit einer Ordnungsbusse belegt werden. Das schnellste Fahrzeug wurde innerorts mit 82 km/h gemessen.
Allgemeines
Während der ganzen Aktion mussten nebst den Anzeigen an den Fussgängerstreifen auch Bussen wegen anderen Delikten ausgesprochen werden, so zum Beispiel wegen Verwenden des Telefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt, wegen Nichttragen der Sicherheitsgurten oder Fahren mit Velo/Mofa ohne Licht nachts bei beleuchteter Strasse. Das Fahren auf Trottoir und Fussgängerstreifen durch Radfahrer ist gemäss Beobachtungen der Kontrollorgane zur richtigen Unsitte geworden. Vorerst wurde nur belehrt und verwarnt.
Die Aktion selber und die während der Aktion abgegebenen „Handzettel„ fanden bei der Bevölkerung ein positives Echo. Bei sichtbarer Polizeipräsenz wurde ein deutlich besseres Verkehrsverhalten der Autofahrer/innen wie auch der Fussgänger/innen festgestellt, als bei verdeckten Kontrollen.
Die Fahrzeuglenker/innen verhielten sich grösstenteils diszipliniert. Bei den Fussgängerinnen und Fussgängern musste festgestellt werden, dass sie aus reiner Bequemlichkeit vielmals die Fahrbahn nur wenige Meter neben statt auf dem Fussgängerstreifen überquerten. Zudem betraten sie oftmals den Fussgängerstreifen überraschend oder dann, das andere Extrem, nur zögernd, was leider die Fahrzeuglenker/innen wiederum veranlasste, noch schnell den Fussgängerstreifen zu passieren, anstatt anzuhalten. Es musste festgestellt werden, dass die meisten Fahrzeuglenker/innen die belehrt, verwarnt oder sogar angezeigt wurden, durchaus nicht aus „bösem Willen„ den Vortritt am Fussgängerstreifen missachteten, sondern viel mehr weil sie von etwas anderem abgelenkt wurden und dabei den Fussgänger zu spät wahrgenommen oder gar übersehen hatten.
Ziel dieser Aktion war: Sensibilisierung der Verkehrspartner/innen bezüglich korrektem Verhalten und gegenseitiger Rücksichtnahme am Fussgängerstreifen, um die Unfälle wieder zu minimieren.