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Aarburg: Fahrlässigkeit als mutmassliche Brandursache (Nachtrag)

Aarburg: Fahrlässigkeit als mutmassliche Brandursache (Nachtrag) Der Grossbrand vom Dienstagabend dürfte auf eine Fahrlässigkeit des verstorbenen Bewohners zurückzuführen sein.

Gestützt auf die intensiven Ermittlungen auf dem Brandplatz steht für die Kantonspolizei eine Fahrlässigkeit als mutmassliche Brandursache im Vordergrund. Völlig offen bleibt allerdings, ob der verstorbene Bewohner mit Raucherwaren, Kerzen oder anderen Brandquellen hantiert hatte.

Die Umstände des Todes des 49-jährigen Bewohners sind nach wie vor unklar.

Nach jüngsten Schätzungen beläuft sich der Sachschaden auf mindestens 800'000 Franken.

Am frühen Dienstagabend war in einem Haus an der Turnhallenstrasse ein Brand ausgebrochen, der auf das Nachbargebäude übergegriffen hatte. Dabei war ein 49-jähriger Bewohner ums Leben kommen (siehe Medienmitteilung vom 29. Dezember).