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Aarau: Nichtgenügen der Meldepflicht / Zeugenaufruf

Eine Fussgängerin wurde auf dem Fussgängerstreifen von einem Auto angefahren und leicht verletzt. Der verantwortliche Fahrzeuglenker setzte die Fahrt fort ohne sich um die Frau zu kümmern.


Wie der Polizei erst am Dienstag gemeldet wurde, kam es am Samstag, 30. März 2002, 13.45 Uhr auf dem Fussgängerstreifen in der Vorderen Vorstadt in Aarau, zwischen Urech Optik und der Neuen Apotheke, zu einer Kollision zwischen einem Auto und einer Fussgängerin. Der Richtung Aargauerplatz fahrende PW, ein roter Alfa Romeo mit Stufenheck, kollidierte auf dem Fussgängerstreifen mit einer Fussgängerin, wodurch diese Prellungen und Zerrungen am linken Bein erlitt. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt fort ohne sich um die Frau zu kümmern.
Personen, die den Unfall beobachtet haben und allenfalls Angaben machen können die zur Ermittlung des Verursachers führen, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei in Aarau, Telefon 062 836 55 55, zu melden.