Aarau: Aufruf im Zusammenhang mit der Fussball-EM
Im Zusammenhang mit der Fussball-EM vom 12. Juni bis 04. Juli 04 bittet die Polizei die Fans der betroffenen Nationen, sich im Rahmen von allfälligen Siegesfeierlichkeiten so zu verhalten, dass es zu keinen Verkehrsbehinderungen, Ausschreitungen oder Nachruhestörungen kommt.
Bei der Fussball-EM 2000 ist es oft zu ausgefallenen Siegesfeiern mit Verkehrsbehinderungen und Nachtruhestörungen gekommen. Die Polizei hat Verständnis für diese Feierlichkeiten, kann aber im Interesse der Bevölkerungen solche Auswüchse nicht tolerieren.
Während der diesjährigen Fussball-EM werden Kantons-, Stadt- und Gemeindepolizei in solchen Fällen vermehrt präsent sein und wenn nötig auch entsprechend einschreiten. Grobe Verletzungen der Verkehrsregeln wie Störung des öffentlichen Verkehrs, Störung von Betrieben die der Allgemeinheit dienen etc. werden verzeigt.
Auch "Hupkonzerte" (Missbräuchliche Verwendung des akustischen Warnsignals), Hinaushalten (Fahnen) und Hinauswerfen von Gegenständen durch Führer oder Mitfahrer sind nach Strassenverkehrsgesetz verboten und somit zu unterlassen.
Die Polizei bittet um Verständnis und apelliert an die Vernunft der Fussballfans mit dem Aufruf, dafür besorgt zu sein, dass solche Feierlichkeiten im geordnetem Rahmen ablaufen.