1. August-Feiern: Reichlich Arbeit für die Polizei
Der Nationalfeiertag 2006 führte im Kanton Aargau trotz Trockenheit glücklicherweise nicht zu grösseren Bränden. Trotzdem gab es für die Polizei reichlich Arbeit.
In Effingen beabsichtigten ein 20-jähriger Schweizer und ein 23-jähriger Mazedonier um ca. 19 Uhr einen Ofen zum Grillieren in Gang zu setzen. Zu diesem Zweck wurde Brandbeschleuniger verwendet. Bei der Entfachung gab es einen explosionsartigen Feuerball, wodurch der Mazedonier am Oberkörper Brandverletzungen zweiten Grades erlitt. Er musste mit der REGA ins Universitätsspital Zürich geflogen werden. Sein Kollege erlitt ebenfalls Brandverletzungen, welche jedoch ambulant behandelt werden konnten.
In Eiken beabsichtigten 4 Jugendliche das Feuerwerk ab dem Parkplatzdach der Landi zu beobachteten. Als ein 16-jähriger Schweizer von der Abgrenzungsmauer aufs Dach sprang durchbrach er das Eternitdach und stürzte 6.6 m in die Tiefe. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu und musste mit der REGA ins Kantonsspital Aarau geflogen werden.
Um 23.40 Uhr wurde in Aarburg bei der Post die Telefonzelle mittels eines Sprengkörpers total zerstört. Die Splitter der 4 Glaswände verteilten sich im Umkreis von 20 Metern. Zur Tatzeit wurden bei der Post mehrere Jugendliche beobachtet.
Um 02.15 Uhr meldeten Anwohner bei der Post in Küttigen eine Rauchentwicklung. Im öffentlichen Briefkasten bei der Post konnte dann ein Brand festgestellt werden. Im Innern der Post entstand dadurch Rauchschaden, zudem wurden öffentliche Postsendungen beschädigt.
Die Ermittlungen zeigen auf, dass der Brand mittels eines Feuerwerkskörpers verursacht wurde. Dieser dürfte durch eine unbekannte Täterschaft vorsätzlich in den Briefeinwurf geworfen worden sein.
Kurz nach 02.30 Uhr wurde vom Bahnhof Turgi die Sprengung des Warenautomaten gemeldet. Die Kasse blieb im Automaten zurück.
Auch hier weist das Schadenbild auf eine mutwillige Verursachung mittels Feuerwerk hin.
Bei diesen drei Sachbeschädigungen entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren 10'000 Franken.
Personen welche zu den unbekannten Täterschaften der Vorfälle in Aarburg, Küttigen und Turgi Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit einer Polizeistelle in Verbindung zu setzen.
Die Polizei weist einmal mehr darauf hin, dass es sich bei Sprengungen mittels Feuerwerk und Knallpetarden nicht um Bagatelldelikte handelt. Solche Vorfälle bergen ein enormes Gefahrenpotential und unterstehen dem Sprengstoffgesetz.
Nebst den beschriebenen Vorfällen musste die Polizei auch an verschiedenen Orten wegen Ruhestörungen und kleinere Streitigkeiten in Folge übermässigem Alkoholkonsum, intervenieren.