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Justizgericht

Das Justizgericht wurde mit der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) auf den 1. Januar 2013 neu eingeführt. Seine Hauptaufgabe ist die Beurteilung von Disziplinarverfahren gegenüber Richterinnen und Richtern. Daneben beurteilt es Fragen der Gerichtsverwaltung.

Die Zuständigkeit des Justizgerichts ist damit stark eingeschränkt. Konkret entscheidet es beispielsweise über die befristete Einstellung im Amt oder die Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern, Disziplinarfälle, die dem Justizgericht von der Justizleitung oder der zuständigen Kommission des Grossen Rats unterbereitet werden, Disziplinarfälle von Mitgliedern der Anwaltskommission, über Ausstandsbegehren gegen eine Abteilung des Obergerichts in ihrer Mehrheit oder Gesamtheit sowie über Beschwerden gegen Entscheide über die Abgangsentschädigungen gemäss § 19 GOG.

Das Justizgericht fällt seine Entscheide als letzte Instanz, in einer Besetzung von drei Richterinnen oder Richtern und mit voller Prüfungsbefugnis.