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KESB

Kinder & Jugendliche

Ist ein Kind gefährdet, kann das Familiengericht als Kindesschutzbehörde (KESB) oder als Gericht in Ehesachen (Eheschutz oder Scheidung) zum Schutz des Kindes verschiedene Massnahmen treffen. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bereichen des Kindesrechts.

Gefährdungsmeldung bei Kindern durch Privatperson (RTF, 1,5 MB)