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KESB

Erwachsene

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Gebieten des Erwachsenenschutzrechts.

Dazu gehören die Vorkehrungen, die jede Person für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit treffen kann, die Vertretungsmöglichkeiten bei Urteilsunfähigkeit und die behördlichen Erwachsenenschutzmassnahmen.

Ist eine Person gefährdet, ist es die Aufgabe der Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die gefährdete Person zu unterstützen.

Gefährdungsmeldung bei Erwachsenen durch Privatperson (RTF, 1,5 MB)