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Personalabbau, Betriebsschliessung, Massenentlassung

Bei Entlassungen grösseren Ausmasses besteht eine Meldepflicht an die öffentliche Arbeitsvermittlung. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit bietet Arbeitgebenden im Kanton Aargau und den betroffenen Mitarbeitenden Unterstützung an.

Massenentlassung und / oder Meldepflicht

Eine Meldepflicht gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz und eine Massenentlassung gemäss Arbeitsvertragsrecht ist abhängig von der Gesamtanzahl der Arbeitnehmenden und der Anzahl Kündigungen aus betrieblichen Gründen:

Betriebsgrösse
Anzahl Arbeitnehmende

Anzahl
Kündigungen

Massenentlassung
Art. 335d OR

Meldepflicht
Art. 29 AVG
bis 20 Arbeitnehmende1 - 20Neinab 10 Kündigungen
21 – 99 Arbeitnehmende10 oder mehrab 10 Kündigungenab 10 Kündigungen
100 – 299 Arbeitnehmendeab 10 % der Arbeitnehmendenbei Kündigung von mind. 10 % der Arbeitnehmendenab 10 Kündigungen
Ab 300 Arbeitnehmende30 oder mehrab 30 Kündigungenab 10 Kündigungen

Bei beabsichtigtem Personalabbau oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit werden Sie durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstützt. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme ist zu empfehlen, um Sie situationsgerecht unterstützen zu können. Es ist selbstverständlich, dass eine vorzeitige Orientierung mit höchster Diskretion behandelt wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Personalabbau und Massenentlassung (PDF, 117 KB).

Rechtsgrundlagen

Meldepflicht:
Arbeitsvermittlungsgesetz AVG Art. 29
Arbeitsvermittlungsverordnung AVV Art. 53

Massenentlassung:
OR Art. 335d – OR Art. 335k

Mehr zum Thema

Massnahmen bei Massenentlassungen (arbeit.swiss)