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Mitarbeitende

Stellenmeldepflicht

Die Stellenmeldepflicht für Unternehmen gilt für Berufsarten mit mindestens fünf Prozent Arbeitslosigkeit. Unternehmen müssen offene Stellen in diesen Berufsarten zuerst den RAV melden. Eine Chance für Unternehmen, Stellensuchende und RAV.

Das RAV schlägt den Unternehmen innert drei Arbeitstagen nach der Stellenpublikation geeignete Stellensuchende vor. Während fünf Tagen nach der Publikation der Stelle durch das RAV im Job-Room können sich ausschliesslich beim RAV gemeldete Stellensuchende auf diese Stellen bewerben. Auf der Homepage arbeit.swiss finden Sie die Liste der meldepflichtigen Berufsarten und aktuelle Informationen.

Erklärvideo zur Stellenmeldepflicht

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Melden Sie Ihre offenen Stellen im Job-Room

Ihre offenen Stellen können Sie unkompliziert im Job-Room auf arbeit.swiss publizieren.

Welches RAV ist für Sie zuständig?

Finden Sie das zuständige RAV über den Standort Ihres Unternehmens:

Ihre Ansprechpartner

Ihre direkten Ansprechpartner beim RAV finden Sie auf der Webseite der Kooperation Arbeitsmarkt:
Kooperation Arbeitsmarkt (unter "Nehmen Sie Kontakt auf als Arbeitgebende")