Die Industrie- und Gewerbeaufsicht ist zuständig für den kantonalen Vollzug des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG).

Wer Konsumkredite gewährt oder vermittelt, braucht eine Bewilligung.
Wir prüfen Gesuche und erteilen Bewilligungen für die Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten von 500 bis 80'000 Franken.
Bewilligung zur Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten beantragen
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht prüft Gesuche und erteilt die Bewilligungen zur Vermittlung von Konsumkrediten (500 bis 80'000 Franken).
Voraussetzungen
Eine Bewilligung erhält:
- Wer zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
- Wer die allgemeinen kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind.
- Wer über eine ausreichende finanzielle Sicherheit verfügt (mindestens Fr. 10'000 für die Kreditvermittlung, mindestens Fr. 500'000 für die Kreditgewährung).
Ablauf
Schritt 1:
Reichen Sie das erforderliche Formular bei der Industrie- und Gewerbeaufsicht (Adresse rechts) samt darin verlangten Beilagen ein, jedoch ohne den Nachweis der finanziellen Sicherheit zu erbringen.
Schritt 2:
Erfüllen Sie nach Prüfung der eingereichten Unterlagen alle Bewilligungsvoraussetzungen, ist der Nachweis der finanziellen Sicherheit zu erbringen.
Benötigte Unterlagen
Sind in den Formularen aufgelistet.
Fristen & Termine
Jederzeit möglich.
Kosten
Eine Gesuchprüfung kostet mindestens Fr. 500.-, dieser Betrag wird mit einem Kostenvorschuss in Rechnung gestellt. Der Kostenvorschuss wird dem definitiven Aufwand angerechnet (pro Stunde Fr. 120.-).
Formulare & Online-Dienstleistungen
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Rechtliche Grundlagen
Vergewissern Sie sich, dass der Kreditvermittler / Kreditgeber eine gültige Bewilligung hat:
Kreditvermittler / Kreditgeber mit kantonaler Bewilligung (PDF, 1 Seite, 18 KB)