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Bewilligungen & Meldepflichten

Arbeitszeit

Für Nacht- und Wochenendarbeit bedarf es einer Ausnahmebewilligung. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag.

Uhr in einer Werkhalle
© Giftgruen / photocase.com

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Ausnahmebewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende stellt das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau aus.

Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2023

Der Regierungsrat hat, gestützt auf den 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss, für dieses Jahr den zweiten und dritten Adventssonntag (10. und 17. Dezember 2023) für bewilligungsfrei erklärt.

Zwei Gemeinden mit Ausnahmereglung
Folgende zwei Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und dritte Adventssonntag (3. und 17. Dezember 2023) als bewilligungsfrei.

Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.