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Arbeitnehmerschutz im Betrieb

Jugendarbeitschutz-Information

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) setzt die Sonderbestimmungen zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmenden gemäss Arbeitsgesetz und Jugendarbeitsschutzverordnung um.

Lernende im Amt für Wirtschaft und Arbeit zeigen Daumen hoch.
© AWA

Der Jugendarbeitsschutz regelt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer physischen und psychischen Entwicklung. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Von den Sonderschutzvorschriften nach Arbeitsgesetz werden Jugendliche erfasst, die in der Lehre sind, aber auch Jugendliche, die ausserhalb einer Lehre beschäftigt werden (Ferienjobs, Schnupperlehren oder Aufbesserung des Taschengeldes in der Freizeit). Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten.

Gefährliche Arbeiten sind Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Sicherheit und die persönliche Entwicklung der Jugendlichen beeinträchtigen können.

Welche Arbeiten als gefährlich für Jugendliche gelten, wird vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Verordnung festgelegt. Sind im Rahmen der beruflichen Grundbildung gefährliche Arbeiten in der Bildungsbewilligung genehmigt, dürfen diese unter Beachtung der begleitenden Massnahmen von Jugendlichen ausgeführt werden.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss neben der fachlichen Ausbildung

  • befähigte erwachsene Personen für die Information und Anleitung der Jugendlichen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen;
  • den Jugendlichen zu Beginn der Tätigkeit entsprechende Vorschriften und Empfehlungen abgeben und erklären;
  • die Eltern über die Arbeitsbedingungen, mögliche Gefahren sowie über die zu treffenden Schutzmassnahmen informieren.

Bewilligungen

Bei bestimmten Tätigkeiten, Einsatzzeiten und Altersgruppen sind Bewilligungen für die Beschäftigung von Jugendlichen erforderlich. Die Betriebe beantragen allfällige Bewilligungen in Zusammenarbeit mit den Eltern.

Bewilligung für Jugendarbeit beantragen