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Arbeitnehmerschutz im Betrieb

Gesundheitsschutz

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) berät unentgeltlich Unternehmen rund um das Thema Gesundheitsschutz, kontrolliert den Gesundheitsschutz in allen Betrieben und reagiert auf Anzeigen von Mängeln durch Mitarbeitende.

Warum Gesundheitsschutz?

Bauarbeiter mit Schutzbrille und Helm.
© PHOTOPRESS/Yoshiko Kusano

Ungünstige Arbeitsbedingungen können Ursachen von gesundheitlichen Beschwerden sein. Die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutze der Gesundheit seiner Mitarbeitenden sind im Art. 6 des Arbeitsgesetzes beschrieben.

Wie ist das Vorgehen?

Mit der Plangenehmigung und der Planbegutachtung werden den Betrieben die Vorschriften über Gesundheitsschutz und Unfallverhütung vermittelt. Die baulichen Massnahmen sind so beim Neu- oder Umbau bekannt und müssen nicht erst nach Betriebsaufnahme erfüllt werden.
In bestehenden Betrieben werden die Verhältnisse mittels des Arbeitssicherheitssystems ASA überprüft und die Verantwortlichen zum Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz angehalten. Oft werden Kontrollen durch Anzeigen und/oder Schadenfälle ausgelöst.

Informationsbroschüren

Informationsbroschüren SECO – Plangenehmigung