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Unternehmen

Arbeitnehmerschutz im Betrieb umsetzen

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht stellt den Arbeitnehmerschutz im Betrieb sicher. Zur Anwendung kommen dabei insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Heimarbeitsgesetz (HarG).

Das tun wir für Sie

Arbeiter in der Nanoproduktion mit Ganzkörperschutzanzug.
© Photopress / SUVA

Wir beraten Sie telefonisch oder vor Ort in allen Belangen des Arbeitsgesetzes (ArG). Dieses schützt die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die am Arbeitsplatz entstehen. Es enthält Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz sowie über Arbeits- und Ruhezeiten.

Wir kontrollieren zudem für verschiedene Branchen die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit (ASA-Systemkontrolle).