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Arbeitnehmerschutz beim Bauen

Sprengstoff

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) berät in Belangen der Eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung. Wir erteilen Standortbewilligungen für Sprengmittellager oder -magazine.

Wer sich für den Kauf und Verbrauch von Sprengmitteln interessiert, wendet sich an das kantonale Polizeikommando. Dieses kontrolliert Sprengmittelkauf, -verbrauch und -lagerung.

Wir führen telefonisch oder vor Ort Beratungen in Zusammenhang mit dem Bau und der geplanten Lagerung von Sprengmitteln durch. Bei Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erteilen wir die Standortbewilligung für Sprengmittellager. Unser Angebot richtet sich an Personen, welche die Herstellung und/oder die Lagerung von Sprengmitteln beabsichtigen.

Zweck

Die Prüfung der Planunterlagen von Bauten zur Herstellung und/oder Lagerung von Sprengmitteln soll das Leben und die Gesundheit von Personen und die Umwelt schützen. Insbesondere wird auch auf die Einhaltung der Mindestabstände zu bewohnten Zonen geachtet.

Standortbewilligung für Explosivstoffe beantragen