Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) erteilt Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen bei Umgestaltungen und Neubauten.
Nach Fertigstellung eines plangenehmigungspflichtigen Projektes erteilen wir eine Betriebsbewilligung.
Voraussetzungen
Industrielle Betriebe sowie Betriebe gemäss Art. 1 der Verordnung 4 des Arbeitsgesetzes müssen eine Plangenehmigung einholen.
Ablauf
Schritt 1:
Die vollständigen Planunterlagen (inklusive dem Beschreibungsformular für Bauten) sind bei der Gemeinde in zweifacher Ausführung einzureichen. Die Gemeinde leitet die Unterlagen an die Abteilung für Baubewilligung beim Kanton oder direkt an die IGA zur Plangenehmigung weiter.
Schritt 2:
Sie erhalten die Plangenehmigung.
Schritt 3:
Nach Vollendung des Projekts müssen Sie bei uns die Fertigstellung melden. Wurde das Projekt gemäss der Verfügung umgesetzt, erteilen wir Ihnen eine Betriebsbewilligung.
Benötigte Unterlagen
Pläne, Formulare (siehe unten).
Fristen & Termine
Keine
Kosten
Nach Aufwand Fr. 150.-/h
Formulare & Online-Dienstleistungen
Das Formular "Beschreibungsformular für Bauten" dient einerseits als Checkliste für Sie als Planerin oder Planer, andererseits ermöglicht es eine genaue Umschreibung des Projekts:
Beschreibungsformular für Bauten (PDF, 4 Seiten, 844 KB)
Mit dem Formular "Fertigstellungs-Meldung" melden Sie die Fertigstellung des Projekts:
Fertigstellungs-Meldung (PDF, 1 Seite, 612 KB)