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Stellenlos? Machen Sie sich selbstständig!

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Erwerbslose auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Älterer selbstständig Erwerbender vor Computer sitzend, in Kamera lächelnd.
© istockphoto

Im Kanton Aargau wird die selbstständige Erwerbstätigkeit von Stellensuchenden mit Beratung, einem dreiwöchigen Existenzgründungskurs und Taggeldern während der Planungsphase unterstützt.

Dabei klärt die Fachstelle "Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit" des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA), ob eine dauerhafte, existenzsichernde Selbstständigkeit realistisch ist.

Wer kann von der Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit profitieren?

Von diesen Leistungen können Versicherte profitieren, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos und beim RAV zur Stellenvermittlung angemeldet sind. Die Versicherten müssen Anspruch auf den Bezug von Taggeldern haben und das 20. Altersjahr zurückgelegt haben. Wer sich mit Hilfe der Arbeitslosenversicherung selbstständig machen möchte, muss dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ein tragfähiges Geschäftskonzept vorlegen können.

Lassen Sie sich von Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater im RAV beraten, wenn Selbstständigkeit eine Option für Sie ist.

Welches RAV ist für Sie zuständig?

Finden Sie das zuständige RAV über Ihre Wohngemeinde: