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Geldleistungen

Rechte und Pflichten

Zum Recht auf Taggelder gehören auch Pflichten, die Sie als stellensuchende Person erfüllen müssen.

Folgende Leistungen erhalten Sie:

Stellensuchender am Stellencomputer im RAV Suhr
© KEYSTONE/Gaetan Bally

Ab Beginn der Arbeitslosigkeit:

  • Arbeitslosenentschädigung
  • Kursbeiträge
  • Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche

Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers:

  • Insolvenzentschädigung

Folgende Pflichten müssen Sie erfüllen:

  • Sie bewerben sich laufend um Stellen, die Sie mit dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" jeden Monat belegen.
  • Sie bewerben sich umgehend, wenn Sie mittels Stellenzuweisung vom RAV dazu aufgefordert werden. Sollten Sie verhindert sein (Stellenantritt, Krankheit, Unfall), melden Sie dies sofort Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater.
  • Sie nehmen an den obligatorischen Beratungsgesprächen im RAV teil.
  • Sie nehmen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teil.

Einstelltage

Erfüllen Sie diese Pflichten nicht, müssen Sie mit Einstelltagen rechnen. Das sind Tage, für die Sie keine Arbeitslosenentschädigung erhalten. Die Einstellung von Zahlungen beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Schlimmstenfalls wird Ihnen der Leistungsanspruch entzogen.

Informationsmodule

In den Online-Informationsmodulen finden Sie alles zu den Themen Rechte und Pflichten / Leistungen und Fristen. Die Module stehen in zwölf verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

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