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Arbeitslos - was nun?

Persönlicher Versicherungsschutz

Die Arbeitslosenkasse ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie erwerbslos sind und Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben. Sie setzt sich für eine möglichst reibungslose Koordination mit anderen involvierten Versicherungen ein und will erreichen, dass Ihnen möglichst keine Einkommenslücken entstehen.

Arm im Gips.
© upstares.de/photocase.com

Sie sorgt zum Beispiel dafür, dass

  • Sie während Ihrer Erwerbslosigkeit weiter versichert sind bei der AHV/IV/EO;
  • Sie Auszahlungen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit erhalten;
  • Sie Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall während der Karenzfrist der SUVA erhalten;
  • bei der SUVA eine Meldung erstattet wird, wenn eine versicherte Person einen Unfall hat;
  • Sie beraten werden bezüglich Versicherungsschutz bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft.

Ausserdem werden mit der Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern Beiträge für die Nichtbetriebsunfallversicherung abgezogen. Sie sind so auch automatisch bei der SUVA gegen Unfall versichert (AVIG Art. 2 bis 5).

Wie Sie versichert sind

Die verschiedenen Versicherungen

AHV/IV

Das Arbeitslosentaggeld bildet den versicherten Lohn bei der AHV/IV/EO. Beiträge werden wie bei einem Erwerbseinkommen paritätisch vom Taggeld abgezogen und bei der Ausgleichskasse einbezahlt. Somit entstehen bei der AHV und der IV keine Beitragslücken.

Mutterschaft

Während 14 Wochen erhalten Sie von Ihrer zuständigen AHV-Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers) die Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes. Die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse muss durch Sie erfolgen. Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie im Merkblatt 6.02 "Mutterschaftsentschädigung". Diese kann bei allen AHV-Ausgleichskassen und deren Gemeindezweigstellen bezogen werden.

Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung

Nichtberufsunfälle (NBU)

Versicherte Personen sind gegen Nichtberufsunfälle bei der SUVA versichert. Die Meldung eines Unfalles erfolgt über die Arbeitslosenkasse, welche das Unfallereignis der SUVA weiterleitet. Diese entrichtet bei Arbeitsunfähigkeit von über drei Tagen Unfalltaggelder. Während der Karenzfrist der SUVA übernimmt die Arbeitslosenkasse das Taggeld, damit keine Lücke entsteht.

Krankheit

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit werden während der ersten 30 Kalendertage Arbeitslosentaggelder ausbezahlt. Sollte die versicherte Person weiterhin arbeitsunfähig sein, erlischt ein weiterer Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Um die Einkommenslücke zu schliessen, empfiehlt sich, eine freiwillige Krankentaggeldversicherung ab dem 31. Tag abzuschliessen, um damit auch ab dem 31. Tag versichert zu sein. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug werden höchstens 44 Taggelder während der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt.

Berufliche Vorsorge

Alle arbeitslosen Personen (nach Vollendung des 17. Altersjahres), welche Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, die den Betrag des Koordinationsabzuges übersteigen, sind obligatorisch gegen das Risiko Tod und Invalidität versichert. Der Teil für das Alterssparen entfällt.

Allgemeines bezüglich Kranken- und Unfallversicherung

Unterschied: Kranken- und Unfallversicherung

Krankheit

Waren Sie während Ihrer letzten Arbeitstätigkeit im Falle von Krankheit kollektiv taggeld-versichert, dann haben Sie das Recht, in die Einzelversicherung einzutreten. Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Kündigung sofort beim Versicherer abzuklären, welche Fristen für eine Weiterführung einzuhalten sind.

Unfall

Wenn ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht, sind Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen die Folgen eines Unfalls versichert (auch während Warte- und/oder Einstelltagen).

Was passiert im Falle einer Aussteuerung?

Erhalten Sie kein Arbeitslosentaggeld mehr infolge Aussteuerung, endet mit dem 30. Tage nach diesem Tag auch der Unfallversicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb dieser 30 Tage bei der SUVA eine Abredeversicherung für maximal 180 Tage abzuschliessen. Die Abredeversicherung deckt auch den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung. Sobald der Unfallschutz durch die SUVA nicht mehr gegeben ist, muss dies bei Ihrer Krankenkasse gemeldet werden.

Versicherungsfälle melden

Bitte melden Sie Versicherungsfälle, wie zum Beispiel einen Unfall, umgehend der Arbeitslosenkasse und dem RAV. Weitere Informationen sind bei der betreffenden Versicherung einzuholen (SUVA, Krankentaggeldversicherung, Ausgleichskasse, etc.). Füllen Sie die Unfallmeldung aus, welche durch die Arbeitslosenkasse zugestellt wird. Schicken Sie die SUVA-Unfalltaggeldabrechnungen an die Arbeitslosenkasse.

Bei Krankheit: Melden Sie Ihre Krankheit dem RAV und stellen sie dem RAV und der Arbeitslosenkasse ein Arztzeugnis zu. Melden Sie sich allenfalls bei Ihrer privaten Krankentaggeldversicherung. Allfällige Krankentaggeldabrechnungen stellen Sie der Arbeitslosenkasse zu.

Bei Mutterschaft: Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers. Auch die EO-Mutterschaftstaggeldabrechnungen sollten Sie der Arbeitslosenkasse senden.

Militär-, Zivil-, oder Zivilschutzdienst: Meldung bei der Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers. Die EO-Abrechnungen stellen Sie der Arbeitslosenkasse zu.

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