Wenn Sie eine Stiftung errichten wollen, werden Sie mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Bezüglich Beantwortung von Fragen zur Eintragungspraxis ins Handelsregister stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Scheinoffizielle Register
Formulare
Anmeldung Neueintragung (PDF, 3 Seiten, 359 KB) |
Anmeldung Personalmutation (PDF, 3 Seiten, 292 KB) |
Anmeldung Domiziländerung (PDF, 1 Seite, 314 KB) |
Anmeldung Urkundenänderung (PDF, 3 Seiten, 225 KB) |
Informationen
Neueintragung
Informationen zur Anmeldung und Neueintragung einer Stiftung.
Voraussetzungen
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie haben sich für die Rechtsform der Stiftung entschieden.
Wir weisen Sie daraufhin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 41 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung Aargau Services berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Aargau Services Standortförderung (öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen von Aargau Services sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Aargau Services Standortförderung - Bewilligungen (öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass Ihr Name in der Firma aufzuführen ist. Die Firma darf neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Inhalt auch Fantasie- und Sachbezeichnungen enthalten und muss sich von im Handelsregister eingetragenen Firmen am gleichen Ort deutlich unterscheiden. Sie können beim Handelsregisteramt (info.hra@ag.ch) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt (öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Stiftung ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat und erlangt das Recht der Persönlichkeit durch die Eintragung ins Handelsregister.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
- UID-Register (öffnet in einem neuen Fenster)
- Anmeldung Mehrwertsteuer (öffnet in einem neuen Fenster)
5. Eintragung ins Handelregister
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Falls die Dokumente aus Sicht des Handelsregisteramtes eintragungsfähig sind, werden wir die Eintragung vornehmen und Ihnen nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) den bestellten Handelsregisterauszug per Post zukommen lassen.
SHAB (öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Stiftung
- Stiftungsurkunde oder beglaubigter Auszug der Verfügung von Todes wegen
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle oder Verfügung der Aufsichtsbehörde über die Befreiuung der Revisionsstellenpflicht
Je nach Fall sind zusätzliche Belege notwendig, wie:
- Protokoll des Stiftungsorgans
- Wahlannahmeerklärung
- Verfügung der Aufsichtsbehörde über die Aufsichtsübernahme
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von rund CHF 350.-- bis ca. CHF 700.-- rechnen.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB Art. 80 ff. (SR 210) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 94 ff. (SR 221.411) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen (öffnet in einem neuen Fenster)
Personalmutation
Informationen zur Anmeldung von Personalmutationen bei einer Stiftung.
Voraussetzungen
Personalmutationen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen. Des Weiteren weisen wir Sie daraufhin, dass die Protokolle grundsätzlich vom Vorsitzenden und Protokollführer bzw. der Vorsitzenden und von der Protokollführerin im Original zu unterzeichnen sind.
Merkblatt Protokollinhalt (PDF, 1 Seite, 36 KB)
Grundsätzlich gilt, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen gegenüber dem Handelsregisteramt auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 41 KB)
Ablauf
Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt auf dem Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.
SHAB (öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular Personalmutationen bei einer Stiftung;
- Protokoll des Stiftungsrates
- Kopie des gültigen Passes oder ID aller neu einzutragenden Personen
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Zivilgesetzbuch ZGB Art. 80 ff. (SR 210) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 94 ff. (SR 221.411) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen (öffnet in einem neuen Fenster)