Wenn Sie sich selbständig machen wollen, werden Sie mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Bezüglich Beantwortung von Fragen zur Eintragungspraxis ins Handelsregister stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
HINWEIS: Scheinoffizielle Register
INFORMATIONEN |
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Neueintragung
Informationen zur Anmeldung und Neueintragung einer Kollektivgesellschaft.
Voraussetzungen
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie und die weiteren Gesellschafter haben sich für die Kollektivgesellschaft entschieden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 41 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung Aargau Services berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Aargau Services Standortförderung (öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen von Aargau Services sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Aargau Services Standortförderung - Bewilligungen (öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie dazu auch unsere Wegleitung.
Wegleitung Kollektivgesellschaft
Sie können beim Handelsregisteramt (info.hra@ag.ch) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössisches Handelsregisteramt (öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Kollektivgesellschaft ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
- UID-Register (öffnet in einem neuen Fenster)
- Anmeldung Mehrwertsteuer (öffnet in einem neuen Fenster)
5. Eintragung ins Handelsregister
Sie können das notwendige Formular direkt beim Handelsregisteramt ausfüllen. In diesem Fall nehmen Sie bitte eine gültige ID oder einen gültigen Pass mit. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Es ist auch möglich, dass Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik "Formulare" herunterladen, die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt auf dem Handelsregisteramt vornehmen lassen und uns die vollständigen Unterlagen per Post zukommen lassen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung der Unterlagen die Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung einer Kollektivgesellschaft
Je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von CHF 330.-- bis ca. CHF 500.-- rechnen.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 552 ff. (SR 220) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Obligationenrecht OR Art. 944 ff. (SR 220) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 40 ff. (SR 221.411) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen (öffnet in einem neuen Fenster)
Änderung
Informationen zur Anmeldung von Änderungen bei einer Kollektivgesellschaft.
Voraussetzungen
Änderungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.
Grundsätzlich gilt, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen gegenüber dem Handelsregisteramt auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachwiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 41 KB)
Ablauf
Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung dei Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie nach Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
SHAB (öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular Änderungen bei einer Kollektivgesellschaft
- Kopie des gültigen Passes oder ID aller einzutragenden Personen
Je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Protokoll der Gesellschafterversammlung
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 552 ff. (SR 220) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 430 ff. (SR 221.411) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen (öffnet in einem neuen Fenster)
Umwandlung
Informationen zur Anmeldung einer Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in ein Einzelunternehmen. Sind bei einer Kollektivgesellschaft zwei Gesellschafter beteiligt und der eine scheidet aus der Gesellschaft aus, so kann derjenige, der keine Veranlassung zur Auflösung gegeben hatte, das Geschäft in Form eines Einzelunternehmens weiterführen (Art. 579 OR).
Voraussetzungen
Änderungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.
Ablauf
Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung die Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie nach Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
SHAB (öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in ein Einzelunternehmen;
- Kopie des gültigen Passes oder ID aller neu einzutragenden Personen
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 579 ff. (SR 220) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 40 ff. (SR 221.411) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen (öffnet in einem neuen Fenster)
Löschung
Informationen zur Anmeldung einer Löschung bei einer Kollektivgesellschaft.
Voraussetzungen
Löschungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die Auflösungs- und die Löschungsanmeldung vollständig und korrekt eingereicht worden sind.
Ablauf
Bei den Löschungen werden folgende Fälle unterschieden:
- Löschung infolge Geschäftsaufgabe (das Geschäft wird aufgegeben, ohne dass eine andere Person die Aktiven und Passiven übernimmt)
- Löschung infolge Geschäftsübergabe (das Geschäft wird aufgegeben und die Aktiven und Passiven auf einen Nachfolger übertragen)
- Löschung infolge Vermögensübertragung (die Aktiven und Passiven wurden mittels Vermögensübertragung auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen)
Die entsprechenden Anmeldeformulare für die Auflösung und die Löschung können unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, werden wir Ihnen die Gebührenrechnung zustellen. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular für die Auflösung einer Kollektivgesellschaft
- Anmeldeformular für die Löschung einer Kollektivgesellschaft.
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Vermögensübertragungsvertrag
Fristen & Termine
Keine Fristen oder Termine angegeben
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.