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Dienstleistungen

Bewilligungen & Versicherungen

Die Standortförderung unterstützt und begleitet Sie persönlich bei allen Bewilligungsprozessen!

Wir übernehmen die notwendige Schnittstellenfunktion zwischen Ihnen und den Behörden, Gemeinden und Kantonen. Sie erhalten von uns eine kostenlose Beratung in allen Aspekten Ihrer Anliegen. Wir bringen Sie mit den Ansprechpartnern aus Gemeinden und Kantonen an einen Tisch und begleiten Ihr Vorhaben: kompetent und persönlich.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Bürgerinnen und Bürger aus EU25- und EFTA-Staaten haben gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ein Anrecht darauf, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich hier niederzulassen. Für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) sind sowohl die Arbeitsaufnahme als auch die Niederlassung in der Schweiz bewilligungspflichtig.

Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA)
Das Migrationsamt erteilt Ihnen auch gerne Auskunft unter 062 835 18 60.

Bewilligungspflichtige Berufe

Grundsätzlich benötigen Sie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit keine vorgängige Bewilligung. Ausnahmen bestehen jedoch dort, wo die Sicherheit von Menschen beeinträchtigt oder wo die Umwelt oder Tiere gefährdet sind. Im aargauischen Gesundheitsgesetz und in der Schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung finden sich Bestimmungen über die Bewilligungspflicht bei selbstständiger Berufsausübung. Bewilligungspflichtig sind auch Tätigkeiten wie Personalvermittlung oder Hausierer-Tätigkeiten.

Eine Übersicht über reglementierte Berufe erhalten Sie hier:

Baubewilligungen

Wir begleiten Sie durch sämtliche Bau- und Bewilligungsprozesse. Auf Wunsch können wir eine Erstbeurteilung Ihres Bauvorhabens vornehmen und Sie hinsichtlich Ihrer Planungen beraten.

Grundsätzlich sind alle Investitionen in Bauten bewilligungspflichtig. In erster Linie ist die Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig und sie erteilt auch die notwendige Bewilligung. Bei besonderen Vorhaben, wie beispielsweise grösseren Investitionen, zonenfremden Bauten oder bei Gebäuden unter Denkmalschutz, ist dagegen eine kantonale Baubewilligung nötig. Ihr Bauvorhaben wird in diesem Fall durch die kantonale Abteilung für Baubewilligungen geprüft.

Arbeitnehmerschutz

Für den Arbeitnehmerschutz beim Bauen und Einrichten ist die Industrie- und Gewerbeaufsicht zuständig. Sie berät Unternehmen bei der Bauplanung und der Einrichtung des Betriebs und unterstützt bei der Umsetzung der Gesetze.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zoll

Zwischen der Schweiz und der EU gelten zahlreiche bilaterale Abkommen, wie z.B. das Freihandelsabkommen. Ein Grossteil aller Waren vom EU-Binnenmarkt in die Schweiz und umgekehrt unterliegen keinerlei Import- und Exportschranken. Sie, als Unternehmer oder Unternehmerin, profitieren so von allen Vorteilen, die ein Geschäftssitz in der Schweiz bietet.
Für Handelsbeziehungen ausserhalb der EU bestehen diverse Freihandelsabkommen.

Sie haben Fragen? Wir informieren Sie gern.

Für Detailabklärungen zu den Zöllen und Zollverfahren empfehlen wir Ihnen einen direkten Kontakt mit den nachfolgenden Zollstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei den Gesprächen.

  • Zollkreisdirektion Basel (zuständig für den Kanton Aargau)
    Elisabethenstrasse 31
    CH-4010 Basel
    Telefon +41 (0)58 469 11 11
    Fax +41 (0)61 287 13 13
  • Oberzolldirektion
    Monbijoustrasse 40
    CH-3003 Bern
    Telefon +41 (0)58 462 65 11
    Fax +41 (0)52 633 11 99
  • Zollamt Aarau
    Rohrerstrasse 100
    CH-5000 Aarau
    Telefon +41 (0)58 466 16 00
    Fax +41 (0)62 832 16 15
  • Zoll Auskunftszentrale (zu Bürozeiten)
    Telefon +41 (0)58 467 15 15

Versicherungen

Einfache und massgeschneiderte Lösungen!

In der Schweiz lassen sich wie in den meisten europäischen Ländern hauptsächlich zwei Versicherungsgruppen unterscheiden: Sozialversicherungen und Sachversicherungen.

Die Sozialversicherungen: Das Schweizer Sozialversicherungssystem ist unterteilt in eine 1. Säule (staatliche Vorsorge), eine 2. Säule (berufliche Vorsorge) und eine 3. Säule (private Vorsorge).
Detaillierte Informationen über die Sozialversicherungen finden Sie im Handbuch für Investoren (PDF, 8,5 MB). Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren.
Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Die Sachversicherungen: Zu den wichtigsten Sachversicherungen gehören die Gebäudeversicherung und die Geschäftsinventarversicherung. Weiter gibt es zahlreiche Spezialversicherungen, wie beispielsweise die Rechtsschutzversicherung, Betriebs- und Berufsunfallversicherung, Maschinenversicherung, EDV-Versicherung etc.

Wir beraten Sie gern und vermitteln Ihnen die richtigen Kontakte.

Ergänzende hilfreiche Hinweise und Kontakte:

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