Auf dieser Seite finden Fachpersonen Hinweise auf Broschüren und Merkblätter sowie weiterführende Informations- und Arbeitsmaterialien zum Thema häusliche Gewalt. Medienschaffende finden Informationen zur verantwortungsvollen Berichterstattung über häusliche Gewalt.
Für Fachpersonen
Kanton Aargau
- Merkblatt zum Lernprogramm gegen häusliche Gewalt: Anwendungsbereiche, Finanzierung und Kostenauferlegung bei einer straf- oder zivilrechtlichen Anordnung oder bei Freiwilligkeit (PDF, 3 Seiten, 25 KB)
- Broschüre: Häusliche Gewalt: Zivilrechtliche Schutzmassnahmen (PDF, 18 Seiten, 245 KB)
- Merkblatt: Das doppelte Tabu. Häusliche Gewalt und Sucht (PDF, 12 Seiten, 342 KB)
- Merkblatt zu häuslicher Gewalt für Betreuende im Asylbereich (PDF, 1 Seite, 31 KB)
Schweiz
Toolbox zu häuslicher Gewalt
In dieser Datenbank des Fachbereichs Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann finden Sie eine Vielzahl von Arbeits- und Informationsmaterialen zu häuslicher Gewalt.
Informationsblätter und Publikationen
Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt zu verschiedenen Themen Informationsblätter zur Verfügung und publiziert Studien.
Für Medienschaffende
Kommunikation über häusliche Gewalt
Die Art und Weise, wie in den Medien über Vorfälle häuslicher Gewalt berichtet wird, beeinflusst die Lesenden stark. Um Nachahmungstaten zu verhindern, ist eine sorgfältige Berichterstattung wichtig.
Der folgende Artikel setzt sich mit Berichterstattung bei Gewalttaten auseinander:
Warum der Begriff "erweiterter Suizid" in der Berichterstattung nicht verwendet werden sollte:
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Psychiatrie und wird in diesem Kontext häufig verwendet. Dadurch hat er auch in den Medien Verwendung gefunden – meist in Zusammenhang mit Mehrfachtötungen in Familien. Von einem "erweiterten Suizid" zu sprechen ist jedoch irreführend, weil er von falschen Tatsachen ausgeht. Eine suizidale Handlung setzt das Einverständnis der Getöteten voraus, dies ist aber in der gegebenen Konstellation nicht der Fall. Geeigneter ist von (Mehrfach)Mord mit anschliessendem Suizid zu sprechen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat einen Leitfaden zur verantwortungsvollen Berichterstattung herausgegeben.
Istanbul-Konvention und Medien
Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten.
Eine Verpflichtung des Übereinkommens richtet sich an die Medienschaffenden. Artikel 17 regt zu einer sensiblen, würdevollen, stärkenden und sachlichen Berichterstattung an:
"Die Vertragsparteien ermutigen den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Medien, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäusserung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Massnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen."