Infos für Fachpersonen und Medienschaffende
Auf dieser Seite finden Fachpersonen Hinweise auf Broschüren und Merkblätter sowie weiterführende Informations- und Arbeitsmaterialien zum Thema häusliche Gewalt. Medienschaffende finden Informationen zur verantwortungsvollen Berichterstattung über häusliche Gewalt.
Leitfaden 'Kontakt nach häuslicher Gewalt?'
Der neue Leitfaden gibt einen Einblick in die Situation von Kindern, die in einem Klima von Gewalt aufwachsen. Er zeigt auf, wie Entscheidungen zur Kontaktgestaltung bei häuslicher Gewalt im Interesse des Kindes getroffen werden können.
Entscheidungen über den Kontakt nach häuslicher Gewalt sind von Komplexität und von unterschiedlichen Positionen und Interessen geprägt. Sie bedürfen einer genauen Klärung in jedem Einzelfall.
Der Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt richtet sich an folgende Fachpersonen:
- Mitglieder der Familiengerichte / Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
- Verfahrensbeistandspersonen / Kindesverfahrensvertreterinnen und -vertreter
- Beistandspersonen
- Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe
- Fachpersonen von Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Personen
- Fachpersonen der Sozialen Arbeit (u.a. bei Besuchsbegleitungen)
- Rechtsanwältinnen und -anwälte
Der Leitfaden ist auch auf Französisch und Italienisch erhältlich.
Herausgabe: Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der Kantonalen Konferenz der Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK). 2. November 2021.
Für Fachpersonen
Kanton Aargau
- Merkblatt zum Lernprogramm gegen häusliche Gewalt: Anwendungsbereiche, Finanzierung und Kostenauferlegung bei straf- und zivilrechtlichen Anordnungen oder bei Freiwilligkeit. 2. Auflage vom November 2022. (PDF, 27 KB)
- Broschüre: Häusliche Gewalt: Zivilrechtliche Schutzmassnahmen (PDF, 18 Seiten, 252 KB)
- Merkblatt: Das doppelte Tabu. Häusliche Gewalt und Sucht (PDF, 12 Seiten, 351 KB)
- Merkblatt zu häuslicher Gewalt für Betreuende im Asylbereich (PDF, 1 Seite, 32 KB)
Schweiz
Kontakt nach häuslicher Gewalt?
Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt. Er richtet sich an Fachpersonen aus den Bereichen Kindesschutz, Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen für Gewaltbetroffene, Sozialarbeit, Rechtsanwaltschaft.
Informationsblätter und Publikationen
Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt zu verschiedenen Themen Informationsblätter zur Verfügung und publiziert Studien.
Für Medienschaffende
Kommunikation über häusliche Gewalt
Die Art und Weise, wie in den Medien über Vorfälle häuslicher Gewalt berichtet wird, beeinflusst die Lesenden stark. Um Nachahmungstaten zu verhindern, ist eine sorgfältige Berichterstattung wichtig.
Die folgenden Artikel setzen sich mit der Berichterstattung über häusliche Gewalt auseinander:
- "Der Begriff Familiendarma verharmlost die Gewalt massiv." SRF vom 15. März 2023
- "Das Problem ist nicht der individuelle Mann, sondern unsere Vorstellung von Männlichkeit." Republik vom 5. Januar 2023.
- Wer sorgfältig schreibt, kann Leben retten. Tagesanzeiger vom 28. September 2019 (PDF, 1 Seite, 1,9 MB)
Warum der Begriff "erweiterter Suizid" in der Berichterstattung nicht verwendet werden sollte:
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Psychiatrie und wird in diesem Kontext häufig verwendet. Dadurch hat er auch in den Medien Verwendung gefunden – meist in Zusammenhang mit Mehrfachtötungen in Familien. Von einem "erweiterten Suizid" zu sprechen ist jedoch irreführend, weil er von falschen Tatsachen ausgeht. Eine suizidale Handlung setzt das Einverständnis der Getöteten voraus, dies ist aber in der gegebenen Konstellation nicht der Fall. Geeigneter ist es, von (Mehrfach)Mord mit anschliessendem Suizid zu sprechen.
Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat einen Leitfaden zur verantwortungsvollen Berichterstattung herausgegeben.
Istanbul-Konvention und Medien
Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten.
Eine Verpflichtung des Übereinkommens richtet sich an die Medienschaffenden. Artikel 17 regt zu einer sensiblen, würdevollen, stärkenden und sachlichen Berichterstattung an:
"Die Vertragsparteien ermutigen den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Medien, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäusserung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Massnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen."