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Häusliche Gewalt

Infos für Fachpersonen und Medienschaffende

Leitfaden häusliche Gewalt Teaser 2

Auf dieser Seite finden Fachpersonen Hinweise auf Broschüren und Merkblätter sowie weiterführende Informations- und Arbeitsmaterialien zum Thema häusliche Gewalt. Medienschaffende finden Informationen zur verantwortungsvollen Berichterstattung über häusliche Gewalt.

Leitfaden 'Kontakt nach häuslicher Gewalt?'

Der neue Leitfaden gibt einen Einblick in die Situation von Kindern, die in einem Klima von Gewalt aufwachsen. Er zeigt auf, wie Entscheidungen zur Kontaktgestaltung bei häuslicher Gewalt im Interesse des Kindes getroffen werden können.

Entscheidungen über den Kontakt nach häuslicher Gewalt sind von Komplexität und von unterschiedlichen Positionen und Interessen geprägt. Sie bedürfen einer genauen Klärung in jedem Einzelfall.

Der Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt richtet sich an folgende Fachpersonen:

  • Mitglieder der Familiengerichte / Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
  • Verfahrensbeistandspersonen / Kindesverfahrensvertreterinnen und -vertreter
  • Beistandspersonen
  • Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Fachpersonen von Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Personen
  • Fachpersonen der Sozialen Arbeit (u.a. bei Besuchsbegleitungen)
  • Rechtsanwältinnen und -anwälte

Kontakt nach häuslicher Gewalt? Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt.

Der Leitfaden ist auch auf Französisch und Italienisch erhältlich.

Herausgabe: Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der Kantonalen Konferenz der Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK). 2. November 2021.

Für Fachpersonen

Kanton Aargau

Schweiz

Kontakt nach häuslicher Gewalt?

Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt. Er richtet sich an Fachpersonen aus den Bereichen Kindesschutz, Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen für Gewaltbetroffene, Sozialarbeit, Rechtsanwaltschaft.

Informationsblätter und Publikationen

Der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann stellt zu verschiedenen Themen Informationsblätter zur Verfügung und publiziert Studien.

Für Medienschaffende

Kommunikation über häusliche Gewalt

Die Art und Weise, wie in den Medien über Vorfälle häuslicher Gewalt berichtet wird, beeinflusst die Lesenden stark. Um Nachahmungstaten zu verhindern, ist eine sorgfältige Berichterstattung wichtig.

Die folgenden Artikel setzen sich mit der Berichterstattung über häusliche Gewalt auseinander:

Warum der Begriff "erweiterter Suizid" in der Berichterstattung nicht verwendet werden sollte:

Der Begriff stammt ursprünglich aus der Psychiatrie und wird in diesem Kontext häufig verwendet. Dadurch hat er auch in den Medien Verwendung gefunden – meist in Zusammenhang mit Mehrfachtötungen in Familien. Von einem "erweiterten Suizid" zu sprechen ist jedoch irreführend, weil er von falschen Tatsachen ausgeht. Eine suizidale Handlung setzt das Einverständnis der Getöteten voraus, dies ist aber in der gegebenen Konstellation nicht der Fall. Geeigneter ist es, von (Mehrfach)Mord mit anschliessendem Suizid zu sprechen.

Mehr zum Thema

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hat einen Leitfaden zur verantwortungsvollen Berichterstattung herausgegeben.

Istanbul-Konvention und Medien

Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten.

Eine Verpflichtung des Übereinkommens richtet sich an die Medienschaffenden. Artikel 17 regt zu einer sensiblen, würdevollen, stärkenden und sachlichen Berichterstattung an:

"Die Vertragsparteien ermutigen den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Medien, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäusserung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Massnahmen zu beteiligen sowie Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen."

Mehr zum Thema

Übereinkommen des Europarats zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)