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Schwerpunkte der Strafverfolgung 2015–2018

Gestützt auf das Strafprozessrecht und auf das Polizeigesetz hat der Regierungsrat am 10. Dezember 2014 die "Schwerpunkte der Strafverfolgung im Kanton Aargau 2015–2018" festgelegt.

Mit den Schwerpunkten werden für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, der Jugendanwaltschaft und der Kantonspolizei spezielle Ziele formuliert und gebündelt, um die Wirkung der Kriminalitätsbekämpfung im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Aargau weiter zu verbessern.

Für die Jahre 2015–2018 legt der Regierungsrat folgende fünf Schwerpunkte der Strafverfolgung fest:

• Schwere Verbrechen kompromisslos bekämpfen

• Konsequent gegen Gewalttäter vorgehen

• Mehr Einbruchdiebstähle verhindern und aufklären

• Jugendliche Intensivtäter früher identifizieren

• Kriminalitätsbekämpfung auch mit den Instrumenten der virtuellen Welt

Den einzelnen Schwerpunkten werden jeweils zwei oder drei Massnahmen zugeordnet.

Die neuen Schwerpunkte lösen die Schwerpunkte der Strafverfolgung für die Jahre 2011–2014 ab, deren Ziele überwiegend erreicht werden konnten.