Gewisse ausländische sowie gewisse militärische Schiffsführerausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden.
Ausländische Schiffsführerausweise
Sie wohnen seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz und möchten mit Ihrem ausländischen Schiffsführerausweis in der Schweiz ein Schiff führen? In diesem Fall bitten wir Sie, den ausländische Schiffsführerausweis umzuschreiben.
Ist dies nicht möglich, muss eine entsprechende Prüfung abgelegt werden.
Ein Ausweis wird nur umgetauscht, wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Ausweises, Ihren Wohnsitz (oder vorübergehenden Aufenthalt) nachweislich für mindestens zwölf zusammenhängende Monate in dem Staat hatten, in dem die Prüfung abgelegt wurde.
Es können nur bestimmte Ausweise aus unseren direkten Nachbarstaaten umgeschrieben werden.
Benötigte Unterlagen
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Formular Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises (öffnet in einem neuen Fenster)
- Ausländischer Schiffsführerausweis (Original)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis (Original)
- 1 x Passfoto ca. 35 x 45 mm
Militärische Führerausweise
Auf Gesuch hin stellt der Wohnsitzkanton Inhabern eines unbefristeten militärischen Führerausweises der Kategorie I (Schiffe mit Aussenbordmotoren) den kantonalen Ausweis für die Kategorie A (Schiffe mit Maschinenantrieb) aus.
Benötigte Unterlagen
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Formular Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises (öffnet in einem neuen Fenster)
- Militärischer Schiffsführerausweis (Original)
- 1x Passfoto ca. 35 x 45 mm
- Kopie ID oder Pass
- Formular 37.080, Anmeldung zur Umschreibung des militärischen Schiffsführerausweises Kat. I/II (siehe mehr zum Thema)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (SR 747.201.1) (öffnet in einem neuen Fenster)