Änderungen und Ergänzungen im Schiffsführerausweis dürfen nur durch die zuständige Behörde vorgenommen werden.
Meldungspflicht
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Daten innert 14 Tagen zu melden.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen:
Adressänderung
- Schiffsführerausweis (Original)
- Angabe der neuen Adresse
Personalien- oder Nationalitätsänderung
- Amtliches Dokument (Original Pass oder ID)
- Ausländische Staatsangehörige: angepasster Ausländerausweis
- Schiffsführerausweis (Original)
- 1x Passfoto ca. 35 x 45 mm (Rückseite mit Name versehen)
- Gesuch Mutation Schiffsführerausweis (Formular, 1 Seite) (öffnet in einem neuen Fenster)
Änderung des Wohnsitzkantons
- Schiffsführerausweis (Original)
- 1x Passfoto ca. 35 x 45 mm (Rückseite mit Name versehen)
- Gesuch Mutation Schiffsführerausweis (Formular, 1 Seite) (öffnet in einem neuen Fenster)