Für die Prüfung der Schiffe gelten die Prüfintervalle der Binnenschifffahrtsverordnung. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen sowie für bestimmte Anlagen andere Fristen festlegen.
- Mindestausrüstung (öffnet in einem neuen Fenster)
- Rettungsgeräte (öffnet in einem neuen Fenster)
- Kennzeichen (öffnet in einem neuen Fenster)
- Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (SR 747.201.1) (öffnet in einem neuen Fenster)