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Schiffszulassung

Abtretungserklärung

Übertragung der Zulassungsbewilligung

Mit Einschränkungen übertragbar sind Zulassungsbewilligungen im Nummernbereich AG 1 bis AG 1499.

Diese sind nur auf den Ehegatten, den eingetragenen Partner, eine einzelne Person innerhalb der Verwandtschaft in gerader Linie oder beim Bootsgewerbe mit Geschäftsübergabe übertragbar.

Alle übrigen Zulassungsbewilligungen sind frei übertragbar.