
Für die praktische Führerprüfung wird für jede Kategorie das entsprechende Prüfungsfahrzeug verlangt, welches im verkehrstauglichen Zustand und mit einem L ausgerüstet sein muss.
An die Prüfung ist der Lernfahrausweis und der Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug (beide im Original) mitzubringen.
Das Strassenverkehrsamt stellt keine Fahrzeuge für eine Prüfung zur Verfügung.
Weitere wichtige Informationen zu den Kategorien und den Prüfungsfahrzeugen