Im Ausland wohnhaften Berufsfahrern wird der schweizerische Führerausweis ausschliesslich für die entsprechenden Berufskategorien befristet ausgestellt mit der Auflage 111 (gültig nur zusammen mit dem ausländischen Führerausweis).
Berufschauffeure
Wer berufsmässig schweizerisch immatrikulierte Motorfahrzeuge der Füh-rerausweiskategorie C,D oder Unterkategorien C1,D1 führen will, oder für die eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erforderlich ist, hat den schweizerischen Führerausweis sofort – noch vor der ersten berufsmässigen Fahrt – zu erwerben (ausgenommen sind Zirkus- und Schaustellerpersonal).
Bis zur Erteilung des entsprechenden schweizerischen Führerausweises dürfen mit der "Berufskategorie" ausschliesslich nicht berufsmässige Fahrten (z.B. Übungsfahrten im Hinblick auf eine Kontrollfahrt oder reine Privatfahrten) durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Die Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Grenzgängerführerausweises finden Sie auf dem Gesuchsformular oder auf dem Merkblatt.
Ablauf
Füllen Sie nachfolgendes Umtauschformular komplett aus (inkl. Sehtest) und geben Sie uns dieses zusammen mit dem original Führerausweis und der original Grenzgängerbewilligung persönlich ab. Falls Sie im Besitz einer Zusicherung oder Meldebestätigung sind, ausgestellt durch das Amt für Migration & Integration, benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages.
Fristen & Termine
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzellfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Kosten
Formulare & Online-Dienstleistungen
Merkblatt Schweizer Grenzgängerführerausweis beantragen (PDF, 4 Seiten, 154 KB)