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Führerausweise

Führerausweis auf Probe

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle Personen, die - unabhängig vom Geburtsdatum - ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Probezeit und Entzug

Nach bestandener Führerprüfung dauert die Probezeit in der Regel drei Jahre.
Die Fahrzeuge müssen nicht besonders gekennzeichnet sein (kein grünes L).

Beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises beträgt die Probezeit nicht automatisch drei Jahre. Für die Berechnung wird das Prüfungsdatum im ausländischen Führerausweis, das Einreisedatum in die Schweiz und das Ausstellungsdatum des neuen Schweizer Führerausweises berücksichtigt.

Die Befristung wird im Führerausweis eingetragen. Beachten Sie das Ablaufdatum der Probezeit unter Punkt 4b in Ihrem Führerausweis.

Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.

Unbefristeter Führerausweis

Der unbefristete Führerausweis wird automatisch etwa 14 Tage vor Ablauf der Probezeit ausgestellt und verschickt, wenn die zwei Weiterbildungskurse besucht worden sind.

Der bisherige befristete Führerausweis und die Bestätigung über die 2-Phasenausbildung müssen nicht eingereicht werden.

Inhalt und Dauer der Weiterbildung

Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im 2019

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im Jahr 2019 verfügt, bekommt den definitiven Führerausweis bis 31. Dezember 2019 nur, wenn er beide Weiterausbildungskurse absolviert hat.
  • Wer einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe besitzt und keinen definitiven Führerausweis erhalten hat, weil er nicht beide Weiterausbildungskurse absolviert hat, ist nicht mehr fahrberechtigt. Er kann aber ab dem 1. Januar 2020 einen definitiven Führerausweis beantragen, sofern er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 oder den neuen Weiterausbildungstag absolviert hat.

Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren.

  • Tag 1
    Anhand von Unfallbeispielen werden Ursachen und rechtliche, finanzielle und soziale Folgen thematisiert. Ferner lernen Sie auf einem Übungsplatz, wie Sie gefährliche Verkehrssituationen vermeiden können.

  • Tag 2
    Sie absolvieren eine Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben Rückmeldung zu Ihrem Fahrstil. Zudem vertiefen Sie die Kenntnisse der partnerschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise.

Die Weiterausbildung muss während der Probezeit besucht werden. Ausnahmsweise - beispielsweise wegen Krankheit - kann sie in einer bewilligten Nachfrist von maximal drei Monaten nachgeholt werden. Sie erhalten auf Gesuch hin für die entsprechenden Kurstage eine Fahrbewilligung. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.

Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.

  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

  • Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020

  • Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

  • Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen. 

Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.