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Technische Änderung

Gurtpflicht für Kinder

Als zugelassene Rückhaltevorrichtung gelten Kindersessel oder einfache Sitzerhöher, die den EU-Normen 44/03 oder 44/04 entsprechen.

Ab 1. April 2010 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für das Sichern von Kindern in Autos. Neu müssen Kinder bis 12 Jahre, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert sein.

Kinder, die grösser sind als 150 Zentimeter und Kinder, die älter sind als 12 Jahre, müssen mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt angebunden sein.