Beim Verkauf Ihres Fahrzeuges empfehlen wir Ihnen den Fahrzeugausweis bei uns annullieren zu lassen und diesen erst danach dem neuen Halter auszuhändigen.
Beim Kauf eines Fahrzeuges achten Sie bitte darauf, dass Sie den ungültig gestempelten Fahrzeugausweis im Original erhalten. Sofern dieser unter Verfügungen den Eintrag "Ziffer 178 Halterwechsel verboten" aufweist, erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob die Löschung für das Leasing/die Finanzierung beim Strassenverkehrsamt hinterlegt wurde.
Vorgehensweise
Senden Sie uns die benötigten Unterlagen an unsere Postadresse ein. Welche Unterlagen in welchem Fall benötigt werden, entnehmen Sie bitte der unten folgenden Tabelle.
Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.
Wir behandeln Ihr Anliegen auch direkt am Schalter in Schafisheim.
Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.
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Sobald die/das Kontrollschild/er bei uns eingegangen sind/ist erhält Ihre Versicherung eine Meldung über die Ausserverkehrsetzung. Bitte teilen Sie zusätzlich der Versicherung die Ausserverkehrssetzung mit.
Kosten
Allfällige Straßenverkehrssteuern werden gutgeschrieben.
Für Annullationen werden keine Schaltergebühren erhoben.
Schildereinlagerungsauftrag (Formular, 1 Seite) (öffnet in einem neuen Fenster)
Gesuch um Annullation eines Fahrzeugausweises (Formular, 1 Seite) (öffnet in einem neuen Fenster)