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Fahrzeug Import

Einfuhr eines Fahrzeugs als Übersiedlungsgut (Heirat-/Erbschaftsgut/Eigentum)

Einlösefristen

Personen die länger als 1 Jahr in der Schweiz wohnen
→ Einlösung innerhalb eines Monats ab Einfuhrdatum des Fahrzeuges

Personen die weniger als 1 Jahr in der Schweiz wohnen
→ Einlösung innerhalb eines Jahres ab persönlicher Einreise (Einreisedatum gemäss Ausländerausweis)

Zollinformationen und Zollformulare
Der erste Schritt für einen Import ist, das Fahrzeug zu verzollen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Einfuhrarten und die Antragsformulare finden Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:

Einfuhr in die Schweiz (admin.ch)

Bei Fragen zur Verzollung wenden Sie sich bitte an die Auskunftszentrale des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Tel.: +41 58 467 15 15

Anmeldung zur Fahrzeugprüfung
Für die Anmeldung zur technischen Prüfung bitten wir Sie alle nachfolgend erwähnten Dokumente einzureichen (Kopien reichen aus).
Das Prüfungsaufgebot werden wir Ihnen per Post zusenden.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung der Fahrzeugprüfung:

  • Vollständig ausgefüllte Formulare:
    - Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
    - Gesuch für die Prüfung eines Fahrzeuges
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung
  • Prüfungsbericht vom Zollamt mit Zollstempel (Form. 13.20 A)
  • Erklärung vom Zollamt für Übersiedlungsgut (Form. 18.44 oder 18.45 oder 18.46) mit dem Stempel für die Fahrzeugabfertigung versehen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas/Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur oder (COC Certificate of Conformity). Falls nicht vorhanden, beim Generalimporteur oder Markenvertreter nachfragen.
  • Je nach Fahrzeug, wird ein Abgaswartungsdokument verlangt. Diesbezüglich wird Sie die technische Informationsstelle informieren.

Die Unterlagen (Kopien reichen aus) können Sie uns per E-Mail oder Post senden. Bitte nehmen Sie zur Prüfung die eingereichten Dokumente im Original mit, sowie die ausländischen Kennzeichen.

Email:

  • stva.technik@ag.ch

Postadresse:

  • Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau
    Technik
    Postfach
    5001 Aarau

Um unliebsame Verzögerungen/Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir vor dem Import abzuklären, ob die ausländischen Papiere für die CH-Zulassung genügen. Beanspruchen Sie bitte die Hilfe von Importeuren, Markenvertretern oder eines Garagenbetriebs.

Zulassung mit schweizerischen Kontrollschildern
Sobald das Fahrzeug die technische Prüfung bestanden hat, kann dies mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden.

Benötigte Unterlagen für die Zulassung:

  • Vollständig ausgefüllte Formulare:
    - Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Original ausländische Fahrzeugdokumente / Zulassungsbescheinigung (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
  • ausländische Kennzeichen
  • Original-Prüfungsbericht vom Zollamt mit Zollstempel (Form. 13.20 A)
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer schweizerischen Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt). Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas/Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur oder (COC Certificate of Conformity). Falls nicht vorhanden, beim Generalimporteur oder Markenvertreter nachfragen.
  • Astra-Bestätigung Fahrzeugimport (admin.ch) (ab Verzollung 1.1.2024)