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CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen

Seit dem 1. Juli 2012 gelten Vorschriften zur Verminderung des CO2-Ausstosses für neue Personenwagen.

Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Zielwert 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g/km). Ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 unterstehen diesen Vorschriften auch die neuen Lieferwagen und leichten Sattelschlepper mit dem Zielwert 147 g/km.

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als sechs Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind. In diesem Fall müssen keine Unterlagen eingereicht werden und es wird auch keine CO2-Bescheinigung benötigt. Das Fahrzeug kann somit nach der Verzollung direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden.