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Fahrzeugprüfung

Technische Änderungen

Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Ausserordentliche Prüfungspflicht bei technischen Änderungen

  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder/Felgen
  • Änderungen am Fahrwerk
  • Änderungen an der Lenkanlage, der Bremsanlage
  • Anbau von Aerodynamischen Bauteilen wie Spoiler, Stossstangen, usw…
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung
  • Erhöhen der Motorleistung (Chiptuning, usw…)
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
  • Änderungen der Fahrzeugeinteilung (z.B. Lieferwagen zu Wohnwagen)
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
  • das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen