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Strassenverkehr

Sicherungsentzüge

Es handelt sich um eine Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmenden vor ungeeigneten Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern. Bis zur Abklärung von Ausschlussgründen kann der Führerausweis sofort vorsorglich entzogen werden. Eine Verkehrswiderhandlung und/oder ein Verschulden sind nicht zwingend Voraussetzung für einen Sicherungsentzug.

Ein Sicherungsentzug wird verfügt, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen abgesprochen oder in Zweifel gezogen werden muss:

  • körperliche oder geistige Krankheiten oder Gebrechen;
  • Nichtbestehen oder Nichtabsolvieren einer angeordneten Kontrollfahrt;
  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit;
  • charakterliche Nichteignung;
  • aufgrund des Kaskadensystems (gesetzliche Vermutung von fehlender Fahreignung infolge wiederholter Rückfälle).

Der Sicherungsentzug wird immer auf unbestimmte Zeit angeordnet.

Der auf unbestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann wiedererteilt werden, wenn die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist. Für die Wiedererteilung ist normalerweise eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich. Mit der Wiedererteilung können Auflagen angeordnet werden.

Eine allfällige Sperrfrist, welche bis zum Ablauf der für die begangene Widerhandlung vorgesehenen Mindestentzugsdauer gilt, muss abgelaufen sein.