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Staatsanwaltschaft

Strafverfahren

Im Kanton Aargau obliegt die Strafverfolgung von Erwachsenen der Staatsanwaltschaft und der Polizei.

Als Strafverfolgungsbehörden sind diese bei Bekanntwerden von Straftaten gesetzlich verpflichtet, von Amtes wegen Ermittlungen zu tätigen, beziehungsweise eine formelle Untersuchung einzuleiten und durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft leitet das Vorverfahren. Sie kann der Polizei im Einzelfall konkrete Aufträge erteilen. In diesen Fällen untersteht die Polizei der Aufsicht und den Weisungen der Staatsanwaltschaft.

Strafbefehlsempfehlungen und Weisungen (PDF, 743 KB)
Ablauf eines Strafverfahrens