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Jugendheim Aarburg

Portrait des Jugendheims Aarburg

Das Jugendheim Aarburg ist eine unselbständige Anstalt des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau und ist dem Amt für Justizvollzug unterstellt.

Das Jugendheim Aarburg soll, gemäss Verordnung vom 21. Januar 2004, Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, durch erzieherische und therapeutische Hilfen die Fähigkeit vermitteln, sich selbstverantwortlich in die soziale Ordnung einzugliedern. In diesem Rahmen wird die berufliche Ausbildung als Mittel zur sinnvollen Lebensgestaltung gefördert.

Aufgenommen werden männliche Jugendliche ab Schulentlassung (für die SBG ab dem 14. Altersjahr) bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr bei denen ein pädagogischer Zugang möglich ist. Die Einweisung erfolgt durch die Jugendanwaltschaft, Jugendgerichte oder durch die Familiengerichte als Kindesschutzbehörden. Es stehen total 46 Plätze zur Verfügung. 44 Plätze sind stationär. 2 Plätze sind teilstationär mit Tagesstruktur und Berufsbildung.

Verordnung über die Organisation des Jugendheims Aarburg vom 21. Januar 2004 (Stand 1. Januar 2018) (PDF, 12 Seiten, 642 KB)

Jahrbücher

Das Jugendheim Aarburg (JHA) veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht. Dieser bietet Ein- und Ausblicke zum Betrieb im Wandel der Zeit, zu den verschiedenen Abteilungen, zur Belegung, zu den Kosten und zum wirtschaftlichen Umfeld.

Geschichte

Im Jahre 1891 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau beschlossen, die Festung Aarburg für eine Anstalt zu nutzen. Wie die Anstalt ursprünglich hiess und welchen Wandel sie über die Jahre vollzogen hat, können Sie in der Geschichte des Jugendheims Aarburg nachlesen.

Zur Geschichte des Jugendheims Aarburg