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Jugendanwaltschaft

Aufgaben und Zuständigkeit

Das Jugendstrafrecht orientiert sich nicht primär an der Tat, sondern vor allem an der Täterpersönlichkeit und wird darum auch Täterstrafrecht genannt.

Straffällig gewordene Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren sollen durch die Jugendanwaltschaft so mit Strafen und Schutzmassnahmen "behandelt" werden, dass die Jugendlichen nicht mehr rückfällig werden. Die Jugendanwaltschaft nimmt dabei alle jugendstrafrechtlichen Funktionen wahr und ist deshalb zuständig für die Strafuntersuchung, die vorsorgliche Anordnung von Schutzmassnahmen, die Entscheidfällung (Strafbefehle, Einstellungen), die Anklage vor Jugendgericht und schliesslich auch für den Vollzug der Entscheide.