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Kindesanerkennung

Kindesanerkennung

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind beim Regionalen Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bestehende Ehe der Kindesmutter).

Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind begründet.

Zeitpunkt / Zuständigkeit

Das Kind kann vor oder nach der Geburt durch den Vater anerkannt werden. Besitzen Mutter und Vater die schweizerische Staatsangehörigkeit, ist jedes Regionale Zivilstandsamt in der Schweiz für die Entgegennahme der Anerkennung zuständig.

Besteht ein Bezug zum Ausland erkundigen Sie sich beim Regionalen Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Zuständigkeit.

Setzen Sie sich rechtzeitig vor der Geburt oder rasch möglichst nach der Geburt mit dem zuständigen Regionalen Zivilstandsamt in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für die Anerkennung.

Mitteilungen durch das Regionale Zivilstandsamt

Jede Anerkennung wird vom Regionalen Zivilstandsamt des Anerkennungsortes an folgende Stellen gemeldet:

  • Wohnort von Mutter und Vater (zur Nachführung der Einwohnerregister)
  • Kindesschutzbehörde zuständig für den Wohnort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt
  • Mutter des Kindes für sich und zuhanden des Kindes (Anrecht auf Anfechtung)
  • Sind Vater und/oder Mutter deutsche, italienische oder österreichische Staatsangehörige erstattet das Regionale Zivilstandsamt eine Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder
  • Staatssekretariat für Migration SEM, sofern es sich bei einem oder beiden Elternteil/en um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt

Gebühren

Die Beurkundung der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt kostet 75 Franken.

Bezüglich der zur Beurkundung der Anerkennung erforderlichen Dokumente sowie weiteren Gebühren / Auslagen erteilt Ihnen das zuständige Regionale Zivilstandsamt gerne Auskunft.