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Ehe

Allgemeine Informationen zur Eheschliessung

Auf diesen Seiten erfahren die Verlobten alles Wissenswerte über die Eheschliessung, erforderliche Dokumente, zuständiges Zivilstandsamt, Namensführung nach der Ehe, Trauungsurkunde und Heirat im Ausland.

Die zivilstandsamtliche Eheschliessung

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Haben Sie den Entschluss gefasst, zu heiraten, so wenden Sie sich telefonisch an das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.

Damit Sie heiraten können, müssen Sie beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt, und urteilsfähig sein.

Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Eheschliessung stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Gebühren

Die Gebühren für die Eheschliessung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.

Erforderliche Dokumente

Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Zivilstandsamt.