Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Aargau können die ID bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragen.
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige AwG(SR 143.1) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige VAwG (SR 143.11) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SR 143.111) (öffnet in einem neuen Fenster)
- Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (SAR 123.121) (öffnet in einem neuen Fenster)