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Kantonales Integrationsprogramm

Verständigung und Gesellschaftliche Integration

Dieser Pfeiler des Kantonalen Integrationsprogramms besteht aus den Förderbereichen Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln und der Sozialen Integration.

Interkulturelles Dolmetschen

Wer die lokale Sprache nicht gut beherrscht, hat häufig Mühe, eine ärztliche Diagnose zu verstehen oder ein Elterngespräch in der Schule zu führen. Wenn komplexe Sachverhalte erklärt oder Entscheide getroffen werden müssen, sind Dolmetschende gefragt, die den kulturellen Hintergrund der Zugewanderten kennen. Sie kommen an Schulen, in Spitälern oder auf dem Sozialamt zum Einsatz und bauen nicht nur sprachliche, sondern auch kulturelle Brücken.

Ziele des Förderbereichs Interkulturellen Dolmetschens

Das interkulturelle Dolmetschen verfolgt zwei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten haben Zugang zu den (Integrations-)Angeboten der Regelstrukturen.
  • Gute Verständigung verhindert teure Missverständnisse: Anweisungen werden genau verstanden und Unklarheiten mit hohen Folgekosten werden vermieden.

Interkulturelles Dolmetschen im Kanton Aargau

Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) 2018-2021 hält als Teilziel fest, interkulturelles Dolmetschen im Kanton Aargau sicherzustellen.

Seit dem Jahr 2015 und als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung leistet der Kanton Subventionsbeiträge an die Vermittlungsstelle HEKS Linguadukt Aargau/Solothurn. HEKS Linguadukt stellt ein qualifiziertes Team von interkulturell Dolmetschenden für anspruchsvolle Gespräche im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich zur Verfügung.

Kontakt und mehr Informationen

HEKS Linguadukt
Regionalstelle Aargau Solothurn
Augustin-Keller-Strasse 1
Postfach
5001 Aarau

Tel. 062 836 30 15
E-Mail: linguadukt-agso@heks.ch

HEKS Linguadukt - interkultureller Dolmetschdienst

Soziale Integration

Ob beim Einkaufen, beim Sport oder auf dem Spielplatz. Oft geschieht die Integration von zugewanderten Menschen ganz selbstverständlich. Manchmal ist das aber nicht der Fall. Dann braucht es Begegnungsorte, die Einheimische und Zugewanderte zusammenbringen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.

Zu den aktuellen Ausschreibungen im Förderbereich Soziale Integration

Ziele des Förderbereichs Soziale Integration

Der Förderbereich soziale Integration verfolgt zwei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil.
  • Die gesellschaftliche Vernetzung und die politische Partizipation von Zugewanderten werden gestärkt.

Soziale Integration im Aargau

Auf der Grundlage des kantonalen Integrationsprogramms KIP unterstützt der Kanton im Förderbereich Soziale Integration Projekte.

Die Soziale Integration der Migrantinnen und Migranten findet zu wesentlichen Teilen in der Wohngemeinde statt. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben deshalb Angebote und Strukturen auf Gemeinde- oder Regionsebene.

Projekte im Förderbereich Soziale Integration haben zum Ziel, das Zusammenleben und den Austausch zwischen der einheimischen und der zugezogenen Bevölkerung zu fördern. Die niederschwelligen Angebote sind informativ, praxis- und handlungsorientiert; sie erleichtern Migrantinnen und Migranten den Zugang zu den Strukturen vor Ort, unterstützen sie in ihrem Integrationsprozess und stärken ihre Eigenverantwortlichkeit.

Die Kriterien zur Projektunterstützung sowie die Fristen für die Projekteingaben sind dem Merkblatt Projektförderung Soziale Integration zu entnehmen.

Kontakt und weitere Informationen

Melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA unter Tel. +41 (0)62 835 18 93 oder via E-Mail an integration@ag.ch .

Schutz vor Diskriminierung

Integration ist ein gegenseitiger Prozess: Zugewanderte leben sich hier ein und lernen die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln kennen. Sie müssen dabei aber auch auf die Offenheit und Fairness der ansässigen Bevölkerung zählen können. Weil Diskriminierung die Integration enorm erschwert, ist ein wirksamer Schutz vor bewusster und unbewusster Diskriminierung ein wichtiger Bestandteil der kantonalen Integrationsprogramme.

Ziele des Förderbereichs Schutz vor Diskriminerung

Der KIP-Förderbereich Schutz vor Diskriminierung verfolgt zwei Ziele:

  • Institutionen sind sensibilisiert für das Thema Diskriminierung und kennen geeignete Schutzmassnahmen.
  • Menschen, die diskriminiert werden, erhalten kompetente Unterstützung und Zugang zu einer fairen Konfliktberatung.

Schutz vor Diskriminierung im Aargau

Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) führt im Auftrag des Kantons die Anlaufstelle für Opfer rassistischer Diskriminierung. Die AIA berät Menschen, welche aufgrund ihrer Hautfarbe, der Sprache, ihres Aussehens, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Herkunft oder Staatsbürgerschaft benachteiligt werden.

Kontakt und weitere Informationen

Terminvereinbarung direkt auf der Stelle oder per Telefon:

Integration Aargau Anlaufstelle
Rain 24, 5000 Aarau
Telefon +41 (0)62 823 41 13
integration@integrationaargau.ch

Projektanfragen im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP:

Bitte melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung beim Amt für Migration und Integration unter Tel. +41(0)62 835 18 93 oder via E-Mail bei integration@ag.ch

Mehr zum Thema

Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB)

Die FRB ist zuständig für Gestaltung, Unterstützung und Koordination der Prävention von Rassismus und der Förderung der Menschenrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.

Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Beratungsnetz für Rassismusopfer

Dem Beratungsnetz gehören 26 Fachstellen aus der ganzen Schweiz an, welche Beratungen und Konfliktlösungen bei Verdacht auf rassistische Diskriminierung anbieten:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

Weitere Informationen