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Kantonales Integrationsprogramm

Bildung und Arbeit

Dieser Pfeiler des Kantonalen Integrationsprogramms besteht aus den Förderbereichen Sprache und Bildung, frühe Kindheit und Arbeitsmarktfähigkeit.

Sprache und Alltagskompetenzen

Sprache und Alltagskompetenzen sind die Grundvoraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Chancengleichheit in Alltag und Beruf zu erreichen. Ein besonderer Schwerpunkt der Integrationsförderung liegt deshalb auf dem Spracherwerb im Rahmen von Deutschkursen, die sich an Themen der Alltagsbewältigung in der Schweiz orientieren.

Ziele des Förderbereichs Sprachförderung

Der Förderbereich Sprache und Bildung verfolgt zwei Ziele:

  • Migrantinnen und Migranten verfügen über die angemessenen Sprachkenntnisse um sich im Alltag und Beruf gut verständigen zu können.
  • Die Kursangebote erfüllen Qualitätsstandards und stellen sicher, dass das Gelernte im Alltag angewendet werden kann.

Sprache und Bildung im Aargau

Ausreichende Kompetenzen in der Lokalsprache sind eine zentrale Voraussetzung für eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und bilden die Basis für individuelle Integrationsprozesse. Migrantinnen und Migranten sollen dabei unterstützt werden, sich in Alltagssituationen im öffentlichen, privaten oder beruflichen Bereich zu verständigen und zurechtzufinden.

Dies setzt voraus, dass ein bedarfsgerechtes Sprachangebot für Migrantinnen und Migranten vorhanden ist. In Ergänzung zu den Sprachangeboten in den Regelstrukturen werden deshalb im Rahmen der spezifischen Integrationsförderung Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten unterstützt.

Der Fokus der Unterstützung liegt auf Alphabetisierungskursen, kombinierten Deutsch- und Integrationskursen für neuzugezogene Migrantinnen und Migranten, Deutschkursen auf Niveau A1-B1 nach GER, sowie niederschwelligen Sprachförderangeboten für Personen mit Betreuungspflichten auf Niveau GER A1-A2.

Die Sprachkurse charakterisieren sich durch folgende Hauptmerkmale:

  • Sie sind bedürfnisorientiert, alltags- und handlungsorientiert und vermitteln entsprechende Lerninhalte.
  • Sie richten sich hauptsächlich an Personen, die mit gesteuertem Spracherwerb wenig vertraut sind.
  • Sie beraten die Lernenden bezüglich weiteren (Integrations-)Angeboten und Anschlusslösungen.
  • Sie sind für die Teilnehmenden kostengünstig.

Liste der subventionierten Deutschkurse (PDF, 2 Seiten, 432 KB)

Nachweis der Sprachkompetenzen – Liste anerkannter Sprachzertifikate

Kenntnisse in der Landessprache sind der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration. Aus diesem Grund ist seit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) der Nachweis von Sprachkompetenzen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (inkl. Familiennachzug), Erteilung der Niederlassungsbewilligung oder vereinfachten Einbürgerung notwendig. Welches Deutschniveau erreicht sein muss, ist rechtlich geregelt. In vielen Fällen braucht es ein vom SEM anerkanntes Zertifikat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt eine aktuelle Liste mit anerkannten Sprachzertifikaten.

Kontakt und mehr Informationen

Melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA unter Tel. +41 (0)62 835 19 79 oder via E-Mail integration@ag.ch .

Zur aktuellen Ausschreibung der Sprachkurse

Frühe Kindheit

Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung eines Kindes von grosser Bedeutung. In keinem anderen Lebensabschnitt lernen Menschen so viel wie in den frühen Kinderjahren. Wenn die Förderung früh beginnt und die Eltern miteinbezieht, zahlt sich das für das Kind und die gesamte Gesellschaft aus.

Ziele des Förderbereichs Frühe Kindheit

Der Förderbereich Frühe Kindheit verfolgt zwei Ziele:

  • Migrationsfamilien sind über die Erwartungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Kindererziehung und (frühe Sprach-)Förderung informiert. Sie kennen die Angebote zu Familienunterstützung, Förderung im Frühbereich und Gesundheit und haben Zugang zu diesen.
  • Die verschiedenen Akteure im Bereich sind gut koordiniert und arbeiten eng zusammen.

Frühe Kindheit im Aargau

Der Fokus der frühen Förderung im Rahmen des KIP 2 im Aargau liegt in der frühen Sprachförderung der Kinder und in der Kompetenzstärkung von Eltern mit Migrationshintergrund. Die Förderung entspricht dem Grundsatz, dass Integration primär in den bestehenden Gefässen der Regelstruktur erfolgen soll.

Im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms KIP werden derzeit Projekte in Schulen und Bibliotheken und Fachpersonen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung unterstützt.

MuKi-Deutschkurse

Mutter-Kind-Deutschkurse (MuKi-Deutsch) richten sich an nicht deutschsprachige Mütter und ihre Kinder im Vorkindergartenalter. Die Kurse fördern die alltagsnahen Deutschkenntnisse der Frauen und vermitteln ihnen wichtige Informationen rund um die Schule und die Wohngemeinde. Die teilnehmenden Kinder machen spielerisch erste Erfahrungen mit der deutschen Sprache. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Anbieters:

machBar Bildungs-GmbH (öffnet in einem neuen Fenster)

Kontakt und mehr Informationen

Benötigen Sie weitere Auskünfte? Oder möchten Sie auf einer Interessentenliste für die nächste Ausschreibung vorgemerkt werden?

Melden Sie sich bei der Sektion Integration und Beratung des MIKA unter Tel. +41 (0)62 835 19 79 oder via E-Mail integration@ag.ch .

Zu den aktuellen Ausschreibung im Förderbereich Frühe Kindheit

Qualitätsleitfaden in der frühen Sprachförderung

Der Qualitätsleitfaden nennt die wichtigsten Qualitätskriterien für gute frühe Sprachförderung und bietet damit eine Grundlage für Entscheidungsträger in den Gemeinden und für Institutionen und Projekte in der frühen Förderung, die selber ein Konzept für eigene Sprachförderangebote erarbeiten oder bestehende Angebote weiterentwickeln möchten. Er ist auch Anhaltspunkt für Fachpersonen, welche die Qualität ihrer eigenen Sprachförderung einschätzen und weiterentwickeln möchten.

Qualitätsleitfaden "Sprachförderung in Spielgruppen und Kindertageseinrichtungen" (PDF, 16 Seiten, 1,2 MB)

Arbeitshilfe für die Durchführung von früher Sprachförderung:

Als konkrete Arbeitshilfe für die Durchführung von Sprachförderung im Vorschulalter wird das Praxisbuch "Nashörner haben ein Horn" empfohlen, welches die wichtigsten Grundsätze der frühen Sprachförderung und des frühen Zweitsprachenerwerbs vermittelt und die daraus folgenden Möglichkeiten der Umsetzung beispielhaft darstellt.

Praxisbuch "Nashörner haben ein Horn"

Arbeitsmarktfähigkeit und Grundkompetenzen

Der Bedarf der Schweizer Wirtschaft für zusätzliche ausländische Arbeitskräfte ist nebst dem Familiennachzug nach wie vor einer der wichtigsten Zuwanderungsgründe. Nicht allen Migrantinnen und Migranten gelingt der Schritt in die Arbeitswelt auf Anhieb. Insbesondere Personen, die im Familiennachzug oder aus Asylgründen in die Schweiz einreisen, müssen zuerst die Sprache lernen und erste Arbeitserfahrungen sammeln, um im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Fehlende oder nicht anerkannte resp. für den Schweizer Arbeitsmarkt ungenügende Ausbildungen sowie administrative Hürden bei Arbeitsmeldung- und Bewilligungsverfahren wirken dabei auch erschwerend.

Ziele des Förderbereichs Arbeitsmarktfähigkeit

Der Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit verfolgt zwei Ziele:

  • Zugewanderte sollen rasch für sich selber sorgen können. Dafür werden sie mit Angeboten der Grundkompetenzförderung unterstützt, die ihre Anschlussfähigkeit für das Schweizer Berufsbildungssystem und für den Schweizer Arbeitsmarkt verbessern.
  • Auch bei vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen werden die Fähigkeiten und Ressourcen früh erkannt und gefördert, damit sie möglichst rasch selbständig und unabhängig von der Sozialhilfe leben können.

Arbeitsmarktfähigkeit im Aargau

Für einige Zugewanderte gestaltet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwierig. Dazu gehören vor allem eingewanderte Personen aus dem Asylbereich (Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene) und Jugendliche, die im nicht mehr schulpflichtigen Alter (älter als 16 Jahre) durch den Familiennachzug in die Schweiz kommen, sogenannte "Spätimmigrierte". Die spezifischen Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die Berufsbildung oder zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit richten sich insbesondere an diese zwei Gruppen.

Erwachsene und spätimmigrierte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden im Rahmen der vom Bund finanzierten Integrationsagenda Schweiz möglichst rasch nach der Regelung ihres Aufenthaltsstatus mit geeigneten Massnahmen bedarfsgerecht gefördert, um die Voraussetzungen für eine berufliche Grundbildung oder für eine direkte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Dort wo eine berufliche Integration als nicht realisierbar eingeschätzt wird, ist es das Ziel, die gesellschaftliche Integration derart zu fördern, dass ein möglichst selbstständiges Leben in Kenntnis der in unserem Land üblichen Gepflogenheiten und Landessprache ermöglicht wird.

Für die Vorbereitung auf eine Berufsbildung stehen sowohl für spätimmigrierte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wie auch für B-/C-Migrantinnen und Migranten aus dem Familiennachzug aus EU-/EFTA-/ Drittstaaten die subventionierten Integrationskurse Grundkompetenzen IKG und das Brückenangebot Integration BAI der kantonalen Schule für Berufsbildung sowie (ab Sommer 2021 neu auch für B-/C-Migrantinnen und Migranten) die Integrationsvorlehre INVOL offen.

Kontakt und mehr Informationen