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Migration & Integration

Arbeit

Aktuell: Kroatien: Ventilklausel-Kontingente

Der Bundesrat hat am 22. November 2023 beschlossen, die Schutzklausel gegenüber Arbeitskräften aus Kroatien auch im Jahr 2024 anzuwenden. Kontingentiert sind nur erstmalige Bewilligungen L und B zur Aufnahme einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ab dem 1. Januar 2023. Die Arbeit darf erst nach erteilter Bewilligung oder Zusicherung der Bewilligung aufgenommen werden. Die Kontingente werden vom Bund pro Quartal schweizweit freigeschaltet und von den Kantonen nach dem Prinzip „first in, first served“ vergeben. Nicht von der Kontingentierung betroffen sind kroatische Staatsangehörige, die am 1. Januar 2023 bereits über eine gültige L- oder B-Bewilligung zur Erwerbstätigkeit verfügen, sowie Grenzgängerbewilligungen G, der Familiennachzug, der Aufenthalt als Nichterwerbstätige sowie das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (max. 3 Monate/90 Tage).

Ab dem 1. Januar 2025 werden kroatische Staatsangehörige wieder für mindestens ein Jahr die volle Personenfreizügigkeit geniessen.

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