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ÖREB-Kataster

Wald

Wald
cadastre.ch

Im Aargau gelten statische Waldgrenzen. Einwachsende Bestockungen ausserhalb der festgelegten Waldgrenze gelten nicht als Wald. Rechtlich verringern kann sich die Waldfläche nur durch eine bewilligte Rodung.

Für den Waldabstand von Bauten und Anlagen gelten die gesetzlichen Mindestabstände. Ausnahmen werden in Sondernutzungsplänen geregelt.

In Waldreservaten hat die Biodiversität Vorrang vor den Interessen des Menschen am Wald. Reservate schützen den Wald als natürliches Ökosystem und dienen der Erhaltung der Biodiversität.

Eigentumsbeschränkungen